Um für das Stipendium in Betracht gezogen zu werden, müssen Sie seit mindestens 10 Jahren mit Hauptwohnsitz in Würzburg wohnhaft sein oder seit mindestens 3 Semestern mit Hauptwohnsitz in Würzburg wohnhaft und immatrikuliert sein.
Das Stipendium wird jährlich für das jeweilige Antragsjahr gewährt und muss daher jedes Jahr erneut beantragt werden. Die Förderung wird am Ende des Antragsjahres ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Stiftungszuwendungen gibt, da diese jederzeit widerruflich sind.
Rechtsanwalt Richard Schmitt (gest. 1948) war ein angesehener Rechtsanwalt aus Würzburg. Auf seinen Wunsch hin wurde sein Nachlass für diese Stiftung verwendet.
Die Stiftung mit Sitz in Würzburg ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel werden aufgebracht aus den Erträgen des Grundstockvermögens und aus freiwilligen Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht ausdrücklich zur Stärkung des Grundstockvermögens bestimmt sind.