Die Stiftung

Die Stiftung fördert Studentinnen und Studenten, die mindestens 10 Jahre lang in Würzburg gelebt haben und Halb- oder Vollwaisen sind. Zudem werden ab 2011 auch Antragsteller/innen berücksichtigt, die seit wenigstens 3 Semestern am Studienort Würzburg immatrikuliert sind und zugleich ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Würzburg haben.  

Die Förderung wird am Ende des Antragsjahres rückwirkend ausgezahlt. Die Höhe der Zuwendung hängt von mehreren verschiedenen Faktoren ab und kann nicht im Voraus festgelegt werden. Für jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.

Rechtsanwalt Richard Schmitt (gest. 1948) war ein angesehener Rechtsanwalt aus Würzburg. Auf seinen Wunsch hin wurde sein Nachlass für eine Stiftung verwendet.

Die Stiftung mit Sitz in Würzburg ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes erforderlichen Mittel werden aufgebracht aus den Erträgen des Grundstockvermögens und aus freiwilligen Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht ausdrücklich zur Stärkung des Grundstockvermögens bestimmt sind.